BGH: Zur Abgrenzung zwischen einer Eigenversicherung und einer Versicherung für fremde Rechnung ist entscheidend auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die nach diesen Vereinbarungen geschützten Interessen abzustellen / Widerruflichkeit eines Bezugsrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt mit Eintritt des Versicherungsfalles auch hinsichtlich aller erst zukünftig fällig werdenden Rentenzahlungen
BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 – IV ZR 4/19 Der 4. Zivilsenat des BGH befasste sich in seinem Urteil vom 15. Juli 2020 (IV… Weiterlesen »BGH: Zur Abgrenzung zwischen einer Eigenversicherung und einer Versicherung für fremde Rechnung ist entscheidend auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die nach diesen Vereinbarungen geschützten Interessen abzustellen / Widerruflichkeit eines Bezugsrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt mit Eintritt des Versicherungsfalles auch hinsichtlich aller erst zukünftig fällig werdenden Rentenzahlungen