Nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten des Versicherers führt zwingend zur Unzulässigkeit einer Anfechtung nach § 123 BGB
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 – IV ZR 191/09 = BeckRS 2011, 17253 Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anzufechten,… Weiterlesen »Nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten des Versicherers führt zwingend zur Unzulässigkeit einer Anfechtung nach § 123 BGB