Am 01. März 2011 um 09:30 Uhr wird in der Rechtssache C-236/09 die Urteilsverkündung erfolgen.
In dem Verfahren steht die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113 EG, wonach geschlechtsspezifische Unterschiede bei Versicherungsprämien und -leistungen zulässig sind, auf dem Prüfstand. Zur Vertiefung der Problematik siehe „Schlussantrag der Generalanwältin beim EuGH zur Gender-Richtlinie II, Prof. Dr. Dirk Looschelders / Ingo Weckmann“
Aufgrund der enormen Tragweite für die Ausgestaltung von Versicherungsverträgen ist die Urteilsverkündung mit Spannung zu erwarten.
Ingo Weckmann, LL.M.